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Von Roland Dotzert

Schwimmbäder in Eberstadt – Ein kleiner historischer Rückblick

Die DLRG-Ortsgruppe Eberstadt feiert im Jahr 2010 ihr 50-jähriges Bestehen. Ein Jahr zuvor hatte das Mühltalbad seinen 50. Geburtstag. Der Zusammenhang scheint evident. Mit der Einweihung dieses modernen, für viele Nutzungen konzipierten Freibades, waren die Möglichkeiten, vielfältigen schwimmsportlichen Aktivitäten nachgehen zu können, ideal. Die hohe Akzeptanz durch die Eberstädter und insbesondere der Kinder und Jugendlichen veranlassten den Eberstädter Schwimmmeister Fritz Florian und den Bezirksverwalter Fritz Dächert, dessen jahrelange nachhaltige Arbeit für den Bau dieses Bades zu würdigen ist, eine eigenständige DLRG Ortsgruppe zu gründen. Gründungsversammlung unter der Leitung des dann 1. Vorsitzenden Fritz Dächert war am 07. Mai 1960 im Clubraum des Mühltalbades. Zum 2. Vorsitzenden wurde Fritz Florian, der im August des vorangegangenen Jahres bereits ein Volkswettschwimmen zur Ermittlung des schnellsten Eberstädter Schwimmers organisierte, gewählt, die Technische Leitung übernahm Waldemar Tittel und die Kasse Erika Noack.

Aber das Mühltalbad war nicht das erste Freibad in Eberstadt!

Ob und wo die früheren Eberstädter Generationen ihrem Badevergnügen frönen konnten, darüber läßt sich nur spekulieren. Die Kinder jedenfalls dürften an heißen Sommertagen in der Modau Erfrischung gesucht und gefunden haben, wenn sie nicht durch die Feldschütze vertrieben wurden. In der Gemeinderatssitzung der damals noch selbstständigen Gemeinde Eberstadt (damals mit rund 5.000 Einwohnern) wurde am 14. Juli 1897 zum ersten Mal über die Errichtung einer Badeanstalt verhandelt. Im März 1898 wandte sich der Verein für Gesundheitspflege an den Gemeinderat in Eberstadt mit der erneuten Anregung, eine Badeanstalt einzurichten. Als Träger wollte der Verein vorläufig selbst auftreten. Das Großherzogliche Kreisamt schrieb am 06. September 1898 an die Großherzogliche Bürgermeisterei in Eberstadt „betreffend der Errichtung einer Badeanstalt in der Gemeinde Eberstadt“, die Gemeinde „wolle dem Vorstand des Vereins Gesundheitspflege bedeuten, daß die Errichtung einer besonderen Badeanstalt der Genehmigung des Kreisausschusses bedarf. Der Erfolg ist zu berichten“. Am 28. Juni 1900 übersandte das Großherzogliche Kreisamt der Bürgermeisterei „Die abschriftlich nachstehende Verfügung“ an den Vorstand des Eberstädter Schwimmbades zu Händen des „1. Vorsitzenden Herrn G. Meyer daselbst“:

„Wir benachrichtigen Sie hiermit, daß der Kreisausschuß des Kreises Darmstadt in seiner Sitzung vom 27. letzten Monats zur Errichtung einer Badeanstalt an der Modau, in der Gemarkung Eberstadt Flur 11 No. 126 4/10, 127 und 128 (heutiger Kinderspielplatz am Hainweg) nach Maßgabe des vorgelegten Gesuches und Planes, aufgrund des § 13 des Gesetzes die Bäche und nicht ständig fließenden Gewässer betreffend, vom 30. Juli 1887, sowie der Ausführungsverordnung hierzu vom 24. September 1887 die Genehmigung erteilt hat unter folgenden Bedingungen:

  1. Es ist durch eine an dem Bassin anzubringende Warnungstafel vor Ausführung des sogenannten hohen Kopfsprungs zu warnen.
  2. Während der Badestunden muß ständig ein Badewärter respektive Aufseher in der Anstalt anwesend sein.
  3. Es ist durch Tafeln und Absperrung deutlich erkennbar zu machen, wo sich in dem Bassin der Raum für Schwimmer und für Nichtschwimmer befindet.
  4. Die nötigen Rettungsgeräte sichtbereit zu halten.
  5. Sollte sich ergeben, daß die Beschaffenheit des Wassers für die Gesundheit der Badenden schädlich ist, bleibt vorbehalten, entweder die erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung des schädlichen Zustandes anzuordnen oder, falls letzteres nicht möglich ist, die Schließung der Badeanstalt zu verfügen.
    Nach entsprechender Einrichtung der Anlage ist behufs polizeilicher Abnahme Anzeige an uns zu erstatten.“

Damit war der Verein „Eberstädter Schwimmbad. Eingetragener Verein No. 4“ formal in der Lage, seine Pläne zur Errichtung einer Badeanstalt umzusetzen. Wesentlicher Bestandteil der Finanzierung des knapp 10.000 Reichsmark teuren Bades waren Anteilscheine. Mit dem nummerierten „Antheil-Schein“ über „Zwei Hundert Mark Reichswährung“ war der Inhaber nach diesem Verhältnis an dem Vermögen der Gesellschaft „statutenmäßig betheiligt“. Die Anteilscheine waren unterschrieben vom Vorstand Heinrich Meyer II., Hermann Delp, Heinrich Dächert II., Franz Simon und G. Rückert I.

Die Statuten (Satzung) mit 11 Paragrafen des im Vereinsregister des Großherzoglichen Amtsgerichts Darmstadt II durch den Gerichtsschreiber Neunobel eingetragenen Vereins vom 22. Februar 1902 betonten als vornehmlichen Vereinszweck, die dem Verein gehörende Badeanstalt zu betreiben. Der Vorstand setzte sich zusammen aus dem Vorsitzenden, Schriftführer, Rechner, Controlleur und Badecommissär. Die Vorstandsaufgaben waren detailliert geregelt. „Der Schriftführer besorgt die schriftlichen Arbeiten des Vereins und hat die auswärtige Correspondenz zu führen“. „Die Rechnung muß von einer 3gliedrigen Commission geprüft werden“. „Der Controlleur übt ein wachsames Auge über den ganzen finanziellen Geschäftsbetrieb, damit in jeder Beziehung Nachtheile für den Verein vermieden werden“. „Bezüglich des Badecommissärs sei zu erwähnen, daß er technischer Beirath dem Vorstand in allen diesbezüglichen Fragen der Badeanstalt ist; er ist directer Vorgesetzter des Badewärters.

Mitglied konnte nur werden, wer sich mit dem jeweiligen „Stammantheil“ an dem Unternehmen „betheiligen“ will, und mit Stimmenmehrheit durch die Generalversammlung gewählt wird. Über den Stammanteil von 200 Mark hinaus sind keine weiteren Beiträge von den Mitgliedern zu leisten.

Das Freibad, zwischen den Wiesenmühlen südlich des „Schweizerhauses“ errichtet, war mit hohen Bretterwänden umgeben. Es gab keine Liegewiesen, da Sonnenbaden nicht in Frage kam. Das Bad brauchte räumlich nicht groß zu sein – zumal es nur getrennt nach Geschlechtern besucht werden durfte. Der Bademeister hatte streng darauf zu achten, dass die für Männer und Frauen vorgegebenen Badezeiten genau eingehalten wurden. Das Bad, für lange Zeit das einzige in der Umgebung, war damals eine Sensation. Selbst aus Pfungstadt kamen die Buben an heißen Sommertagen gelaufen, um ins Schwimmbad zu gehen.

Das mit Modauwasser gespeiste Bad war allerdings nicht ganz problemfrei. Das Wasser war häufig durch Abwässer verunreinigt, musste dann abgelassen und neu eingefüllt werden. Es dauerte also immer einige Zeit, bis es sich auf eine erträgliche Temperatur erwärmte. Das dürfte aber dem Badespaß nicht abträglich gewesen sein. Um diesem Missstand entgegenwirken zu können, wurde ein Anschluss an die bestehende Wasserleitung hergestellt, mit der die Badeanstalt im Bedarfsfall gespeist werden konnte. Vermutlich konnte der Verein aus seinem Vermögen den laufenden Betrieb des Bades nicht sicherstellen. Die Gemeinde Eberstadt übernahm 1911 pachtweise die Badeanstalt, um sie noch im gleichen Jahr durch Kauf rechtmäßig zu übernehmen. Die von Dr. Frenzel unterschriebene Empfehlung der grossherzoglichen Kreis-Schulkommission Darmstadt an die Grossherzogliche Bürgermeisterei Eberstadt vom 11. September 1913, bei Beratung des (Haushalts)Voranschlags für 1914 die Errichtung eines Schul- und Volksbades beim Gemeinderat zu beantragen, wurde nicht umgesetzt.

Als nach dem ersten Weltkrieg das Schwimmen immer mehr zum Allgemeingut und insbesondere für die Jugend zu einem selbstverständlichen Sport wurde, erwogen die Eberstädter die ersten Pläne für eine Vergrößerung des Bades. Aber abgesehen von einigen kleineren Verbesserungen kam es nicht dazu. So wurde beispielsweise 1929 ein hochliegendes Sonnenbad errichtet. Als unter den Nationalsozialisten die Eingemeindung Eberstadts in die Stadt Darmstadt vorgegeben und umgesetzt wurde, behielten sich die Eberstädter im Eingemeindungsvertrag vom 24. Dezember 1936, der am 01. April 1937 in Kraft trat, unter § 11 „Bauvorhaben“ den Bau einer neuen Kanalisation und eines Schwimmbades vor. Die für diese Zwecke bereits angesammelten Mittel sollten entsprechende Verwendung finden. Die Realisierung dieser beiden Projekte ließ dann allerdings noch erhebliche Zeit auf sich warten.

Im letzten Jahr der Selbstständigkeit Eberstadts erließ der Bürgermeister am 23. Mai 1936 eine Ordnung der Badezeiten. Von Montag bis Sonntag sind die Badezeiten für das Familienbad von vormittags 8 Uhr bis abends 9 Uhr festgesetzt. Freitags wird das Bad wegen Reinigung des Badebassins um 5 Uhr nachmittags geschlossen. Schüler dürfen das Bad nur bis 6 Uhr abends benutzen. Die Kasse wird jeweils eine Stunde vor Beendigung der Badezeit geschlossen. Unterm gleichen Datum wurden die Preise festgesetzt:

  • Offenes Bad für Kinder    RM 0,10
  • Offenes Bad für Erwachsene    RM 0,15
  • Bad mit reserviertem Ankleideraum    RM 0,30
  • Leihgebühr für Badewäsche:
  • Badehose für Erwachsene    RM 0,10
  • Badehose für Kinder    RM 0,05
  • Badeanzug für Damen    RM 0,15
  • 1 Handtuch    RM 0,15
  • 1 Badetuch    RM 0,25
  • Schwimmgürtel    RM 0,10.

Ebenfalls 1936 wurde eine „Instruktion für den Badewärter des Schwimmbades der Gemeinde Eberstadt a. d. B.“ erlassen. Er wird durch den Bürgermeister widerruflich angestellt. Der Dienstantritt erfolgt nach Aufforderung. Neben seinen Verhaltensregeln sind auch die Arbeitsaufträge beschrieben. Die Badewäsche ist in stets brauchbarem guten Zustand zu halten, das Schwimmbassin, die Wände nebst Zubehörteile sind nach Bedarf gründlich zu reinigen. Hilfskräfte werden seitens der Gemeinde nicht gestellt. Bei eintretendem größerem Gewitter ist das Wehr der Modau bei dem Schwimmbad aufzumachen. Der Badewärter ist nicht berechtigt, jemanden ohne vorher gelöste Badekarte baden zu lassen. Seine Vergütung setzt sich zusammen aus einem fixen Gehalt von wöchentlich RM 25,- und aus dem nach Tarif eingehenden Gebühren für das Ausleihen der Badewäsche. Der Verkauf von geistigen Getränken ist dem Badewärter untersagt. Lebensmittel, Süßigkeiten, Erfrischungsmittel und Rauchwaren dürfen auf eigene Rechnung und Gefahr von ihm verkauft werden. Eine Beeinträchtigung des Dienstes (gemeint ist sicher die Badeaufsicht usw.) darf dadurch selbstverständlich nicht eintreten. Nach heutigen Verhältnissen ein wahrhaft multifunktionaler Arbeitsplatz!

Schon am 31. Mai 1945 stellte die jetzt zuständige Stadt Darmstadt Heinz Kern als Badewärter für das Freibad Darmstadt-Eberstadt ein, also gut drei Wochen nach dem offiziellen Ende des zweiten Weltkrieges. Er wurde mit einem Stundenlohn von 0,48 RM vergütet. Mit Vollendung des 17. Lebensjahres erhöhte sich der Lohn auf 0,51 RM. Die Dienstzeit betrug 48 Stunden. Eventuell anfallende Mehrarbeit (also bei gutem Wetter die Aufrechterhaltung des vollen Badebetriebes) wurde mit einer Pauschale von 5,-- RM für jede Woche abgegolten. Wie viele Stunden angefallen sein könnten, weist der Arbeitsschein von Johann Degenhardt, Badewärter im Jahr 1946 aus. Vom 1. bis 15. Juli leistete er 170 Arbeitsstunden. Die Arbeitsblätter belegen Arbeitszeiten zwischen 8 und 14 Stunden am Tag. Am 10. Februar 1947 machten die Stadtwerke Darmstadt den Oberbürgermeister darauf aufmerksam, dass im Vorjahr sich bei der Wasserversorgung des Eberstädter Bades laufend Schwierigkeiten ergeben hätten, weil das Bassin sich als undicht erwies. Im kommenden Sommer könnten diese Schwierigkeiten noch größer werden, weil die Leistungsfähigkeit des Eberstädter Wasserwerks im Sommer bis an die Grenze ausgenutzt sei. Damit würde es unmöglich, an heißen Tagen dem Schwimmbad größere Wassermengen zur Verfügung zu stellen. Dieser Umstand und die Festlegungen im Eingemeindungsvertrag veranlassten den damaligen Bezirksverwalter Fritz Dächert zu einem Schreiben vom 23. März 1949 an den Magistrat der Stadt Darmstadt, mit dem das „Sorgenkind“ Schwimmbad mit all seinen Problemen beschrieben wurde. „Das Badebecken ist undicht und in seinen gesamten Maßen für die heutigen Verhältnisse unzureichend. Seit 1948 kann die Anlage überhaupt nicht mehr als Schwimmbad in Anspruch genommen werden. Der Gemeinderat der früheren selbstständigen Gemeinde Eberstadt hatte schon vor 1933 Mittel in seinem Voranschlag für eine Erneuerung des Schwimmbades vorgesehen und beim so genannten Eingemeindungsvertrag bildete die Erweiterung und der Neubau eines Schwimmbades einen besonderen Bestandteil des Vertrages.“ Die hier angesprochene Rücklage für die Baderneuerung bzw. für einen Neubau betrug übrigens stolze 120.000 Reichsmark.

Nachdem nun die Währungsreform auf dem Bausektor wieder einigermaßen normale Verhältnisse eintreten ließ, erneuerte Fritz Dächert die Forderung nach einer Erweiterung bzw. der Neuplanung der gesamten Anlage. Professor Peter Grund, Baurat der Stadt Darmstadt, hatte den Architekten Reinhold Willumeit mit der Planung beauftragt. Die Pläne fanden die Zustimmung der Eberstädter. Die Vertreter der in Eberstadt wohnenden politischen Parteien forderten ebenfalls für den inzwischen auf 15.000 Einwohner angewachsenen Stadtteil ein Freibad. Die Eberstädter Jugend, so der Bezirksverwalter, wäre gerne bereit, bei den Erdbewegungsarbeiten ihren Teil beizutragen. Dieser und weitere Appelle, auf allen Ebenen vorgetragen, hielten zwar die Forderung wach – allein die Realisierung ließ auf sich warten.
Das dringend sanierungsbedürftige Schwimmbad wurde vorerst nicht geschlossen. Immer wenn das Wasser abgelassen werden musste, weil es sich grün eingefärbt hatte (eine Chlorbehandlung gab es nicht) und sich die ersten Wasserflöhe tummelten (deshalb auch der Spitzname „Flöhbad“), kamen die Gemeindearbeiter, um die undichten Stellen mit Teermasse zu verschließen. Die für das Bad zuständige Verwaltung der öffentlichen Einrichtungen und Wirtschaftsförderung hielt am 10. Juli 1950 fest, dass die Eberstädter am letzten Sonntag das Freibad nicht hätten nutzen können, „sofern sie nicht ihr Badewasser selbst mitgebracht hätten“. Die Feuerwehr sei hilfsbereit eingesprungen. „Durch den in letzter Zeit stattgefundenen Massenbesuch sowie durch die durch große Hitze bedingte Algenbildung war eine Erneuerung des Beckenwassers dringend erforderlich geworden. Nachdem das Becken vom dortigen Bademeister gründlich gereinigt war, wurde sofort mit dem Zufluß aus der Wasserleitung begonnen. Da derselbe jedoch so spärlich floß, hätte es aller Voraussicht nach etwa 4 Tage gedauert, bis das Becken wieder gefüllt gewesen wäre“. Die Feuerwehr war bereit, mittels Motorpumpe aus der Modau am Sonntagmorgen die Beckenfüllung innerhalb von 2 Stunden zu vollenden. Kritisch angemerkt wurde erneut, dass aus hygienischen Gründen eine Füllung mit Modauwasser wegen ihrer Abwasserbelastung nicht befürwortet werden kann – im übrigen wird der Kostenaufwand für eine Saison durch Füllung mit Leitungswasser mit 3.500 DM geschätzt.

Bevor wir uns die Realisierungsschritte für den Neubau des Mühltalbades anschauen, soll noch auf die weitere Verwendung des alten Bades eingegangen werden. Der Bezirksverwalter, die Stadtbauverwaltung und der Odenwaldklub Ortsgruppe Darmstadt-Eberstadt verhandelten 1959 über den Bau eines Jugendheimes für den Klub. Das Bassin sollte zugeschüttet und auf ihm eine bereits vorhandene Holzbaracke aufgestellt werden, die auch im Winter für die Gruppenabende der großen Jugendabteilung heizbar sein sollte. Ein kleiner Teil des Beckens, der noch wasserdicht ist, könnte zu einem Teich mit Wasserblumen werden. In den alten Umkleidekabinen könnten Feldbetten aufgestellt werden zur Übernachtung von Wandergruppen. Die Stadtverordnetenversammlung blieb aber 1961 bei dem favorisierten sukzessiven Ausbau der Modaupromenade. Das Gelände ist Teil der Wegeführungsplanung, nämlich der heutige Spielplatz an der Brücke über die Modau.

Nachdem nun die Währungsreform auf dem Bausektor wieder einigermaßen normale Verhältnisse eintreten ließ, erneuerte Fritz Dächert die Forderung nach einer Erweiterung bzw. der Neuplanung der gesamten Anlage. Professor Peter Grund, Baurat der Stadt Darmstadt, hatte den Architekten Reinhold Willumeit mit der Planung beauftragt. Die Pläne fanden die Zustimmung der Eberstädter. Die Vertreter der in Eberstadt wohnenden politischen Parteien forderten ebenfalls für den inzwischen auf 15.000 Einwohner angewachsenen Stadtteil ein Freibad. Die Eberstädter Jugend, so der Bezirksverwalter, wäre gerne bereit, bei den Erdbewegungsarbeiten ihren Teil beizutragen. Dieser und weitere Appelle, auf allen Ebenen vorgetragen, hielten zwar die Forderung wach – allein die Realisierung ließ auf sich warten.
Das dringend sanierungsbedürftige Schwimmbad wurde vorerst nicht geschlossen. Immer wenn das Wasser abgelassen werden musste, weil es sich grün eingefärbt hatte (eine Chlorbehandlung gab es nicht) und sich die ersten Wasserflöhe tummelten (deshalb auch der Spitzname „Flöhbad“), kamen die Gemeindearbeiter, um die undichten Stellen mit Teermasse zu verschließen. Die für das Bad zuständige Verwaltung der öffentlichen Einrichtungen und Wirtschaftsförderung hielt am 10. Juli 1950 fest, dass die Eberstädter am letzten Sonntag das Freibad nicht hätten nutzen können, „sofern sie nicht ihr Badewasser selbst mitgebracht hätten“. Die Feuerwehr sei hilfsbereit eingesprungen. „Durch den in letzter Zeit stattgefundenen Massenbesuch sowie durch die durch große Hitze bedingte Algenbildung war eine Erneuerung des Beckenwassers dringend erforderlich geworden. Nachdem das Becken vom dortigen Bademeister gründlich gereinigt war, wurde sofort mit dem Zufluß aus der Wasserleitung begonnen. Da derselbe jedoch so spärlich floß, hätte es aller Voraussicht nach etwa 4 Tage gedauert, bis das Becken wieder gefüllt gewesen wäre“. Die Feuerwehr war bereit, mittels Motorpumpe aus der Modau am Sonntagmorgen die Beckenfüllung innerhalb von 2 Stunden zu vollenden. Kritisch angemerkt wurde erneut, dass aus hygienischen Gründen eine Füllung mit Modauwasser wegen ihrer Abwasserbelastung nicht befürwortet werden kann – im übrigen wird der Kostenaufwand für eine Saison durch Füllung mit Leitungswasser mit 3.500 DM geschätzt.

Bevor wir uns die Realisierungsschritte für den Neubau des Mühltalbades anschauen, soll noch auf die weitere Verwendung des alten Bades eingegangen werden. Der Bezirksverwalter, die Stadtbauverwaltung und der Odenwaldklub Ortsgruppe Darmstadt-Eberstadt verhandelten 1959 über den Bau eines Jugendheimes für den Klub. Das Bassin sollte zugeschüttet und auf ihm eine bereits vorhandene Holzbaracke aufgestellt werden, die auch im Winter für die Gruppenabende der großen Jugendabteilung heizbar sein sollte. Ein kleiner Teil des Beckens, der noch wasserdicht ist, könnte zu einem Teich mit Wasserblumen werden. In den alten Umkleidekabinen könnten Feldbetten aufgestellt werden zur Übernachtung von Wandergruppen. Die Stadtverordnetenversammlung blieb aber 1961 bei dem favorisierten sukzessiven Ausbau der Modaupromenade. Das Gelände ist Teil der Wegeführungsplanung, nämlich der heutige Spielplatz an der Brücke über die Modau.

Obergeschoss. Es lag, nur durch eine Sanddüne von Modau und Freibad getrennt, an der Ecke Hainweg und Odenwaldstraße und wird heute als Wohnhaus genutzt. Viele Besucher des Bades werden wohl hier an einem heißen Sommerabend auf dem Nachhauseweg eingekehrt sein, denn der einzige Weg von dort in den alten Eberstädter Ortskern führte just durch Hainweg und Odenwaldstraße.

In der anderen Richtung diente die Wirtschaft den Fuhrleuten, die nach Nieder- Beerbach und weiter in den Odenwald unterwegs waren, als letzte Rast vor dem beschwerlichen Anstieg durch den Hohlweg („Huhl“) in der „Roten Erde“. An den unter den Fensterbänken angebrachten Eisenringen wurden währenddessen die Pferde festgemacht.

Auch der Kleintierzuchtverein hatte hier sein Vereinslokal.

1947 wurde die Gaststätte geschlossen und der Gastraum in, damals dringend benötigten, Wohnraum umgebaut.

Der Schriftzug und die besagten Ringe blieben noch bis zur Renovierung des Gebäudes im Jahre 1964 erhalten.

Wie bereits erwähnt, waren sich alle Parteienvertreter Eberstadts darin einig, dass die Stadt Darmstadt ihre im Eingemeindungsvertrag festgelegte Verpflichtung eines Schwimmbadbaues erfüllen müsse. Und wer die Eberstädter kennt, weiß um deren Hartnäckigkeit in der Durchsetzung ihrer Wünsche und Forderungen. Am 12. Januar 1950 gab es eine interfraktionelle Besprechung der in Eberstadt wohnenden Stadtverordneten, die sich mit der Frage der Erweiterung des bestehenden Freibades befasste. Sie schloß sich der Auffassung des Sportausschusses, der das Bad im Sommer 1949 besichtigt hatte, an, dass von einer Erweiterung des Bades Abstand genommen und an anderer Stelle eine neuzeitliche, moderne Freibadeanlage mit Luft- und Lichtbademöglichkeiten geschaffen werden sollte. Die Besprechung hatte zum Ergebnis, dem Magistrat die früher schon einmal bestandene Planung eines Freibades im Mühltal vorzuschlagen. „Die Erweiterung der jetzigen Schwimmbadeanlage kann nur als Notbehelf für die nähere Zukunft gedacht werden und es ist nicht richtig, jetzt noch einmal Mittel, die mindestens die Höhe von 100.000 bis 150.000 DM erreichen, in diese Anlage zu stecken“. Fritz Dächert berichtete von Rückfragen und Erkundigungen bei früheren Gemeinderäten und älteren Einwohnern hinsichtlich des besten Standortes für ein neues Eberstädter Freibad. Empfohlen würden demnach die Mühlwiesen östlich der Walkmühle, der damaligen Kleiderfabrik Kurzrock. Für die Speisung des Bades mit Frischwasser war die Modau vorgesehen. Der Hang des Riedberges sollte als Grünanlage und Ruheplatz dienen. Die Gesprächsrunde verwarf diese Überlegung, weil die Modau in ihrem Oberlauf durch die Industrieabwässer, obwohl diese bis zu einem gewissen Grade gereinigt werden, als Wasserzuführung für das Schwimmbad nicht in Frage kommen konnte. Außerdem handele es sich bei diesem Standort um wertvolles Obst- und Wiesengelände, das für die klein- und kleinstlandwirtschaftlichen Betriebe fast unentbehrlich ist. Erinnert wurde an die bereits 1938 durch die Stadtverwaltung Darmstadt diskutierte Absicht, das Bad an den Hang des sogenannten Steigerts zu verlegen, eines Geländes an der Mühltalstraße längs des Verbindungsweges am Weinweg. Die Wasserzuführung könnte durch die Quellwasserleitung, welche vom Melittabrunnen über den Weinweg nach dem dort befindlichen Reservoir führt, erfolgen. Der Wasseranfall reicht nach Einschätzung von Fachleuten aus, das Gelände ist landwirtschaftlich nicht als besonders wertschöpfend zu bezeichnen.

Anfang 1953 schien das Projekt Fahrt aufzunehmen. Georg Kurzrock und seine Frau waren bereit, Ihr Gründstück Flur 15 Nr. 16 zu verkaufen. Die übrigen Grundstücke für den in Aussicht genommenen Standort gehörten dem Land Hessen. Unterm 04. Februar 1953 entwarf das Tiefbauamt ein Grundsatzpapier, das die geografische Lage beurteilte, zur Wasserversorgung Stellung bezog, Aussagen zur Dimensionierung und Wassertiefe machte und die Kosten schätzte. Das Baugrundstück, ein 2.200 cbm großes Becken, eine Wasseraufbereitungsanlage, Druckwasserleitung, Tiefbrunnen mit Pumpe sowie die Umkleideräume sollten 260.000 DM kosten. Planschbecken und gesondertes Sprungbecken waren nicht vorgesehen. Landeszuschüsse seien zu erwarten. Die Betriebskosten wurden mit jährlich14.000 DM angenommen, die jährlichen Einnahmen bei 66.000 Besuchern und einem durchschnittlichen Eintrittspreis von 0,40 DM mit 26.400 DM kalkuliert.
Das Tiefbauamt verwarf am 15. September 1953 die Zweifel des Amtes für Wirtschaft und Betriebe zur vorgesehenen Lage. Dieses hielt es für ungünstig, dass von der nächstgelegenen Straßenbahnhaltestelle noch mindestens 15 Minuten Fußweg zurückzulegen seien. Eine Verlegung in die Nähe der jetzigen Hauptverkehrsstraße in Nord-Südrichtung sei angebracht. Vorgeschlagen würde ein Gelände zwischen der geplanten großen Umgehungsstraße und der jetzigen Hauptverkehrsstraße, günstig an der Haltestelle Waldfriede gelegen. Die Bedenken dieses Amtes konnten glücklicherweise zerstreut werden.

Heftig diskutiert wurde die Art und Weise der Wasseraufbereitung. Tiefbauamtsleiter Haury hielt in einem Aktenvermerk vom 14.11.1953 die bis dahin ermittelten technischen Verfahren hinsichtlich ihrer Vor- und Nachteile fest: das Mibisverfahren (schwedisches Patent), das Petunia-Verfahren, das Bio-Ack-Verfahren und das Flockungs- oder Fällungsverfahren. Eine generelle Flächenplanung, die konstruktive Ausbildung und maschinentechnische Einrichtung sowie die Ausschreibung und Ausführung der konstruktiven Teile sowie Entwurfsbearbeitung, Ausschreibung und Ausführung der hochbautechnischen Teile und der architektonischen Ausgestaltung sollten nun in Angriff genommen werden. Mit der endgültigen Klärung noch offener Fragen und dem voraussichtlichen Abschluss der Planungen zum Beginn des neuen Jahres könne das Bad im Jahre 1955 vor Beginn der Badesaison zur Verfügung stehen. Aber dieser Zeitplan sollte nicht zu halten sein.

1955 war im städtischen Haushalt eine erste Baurate in Höhe von 150.000 DM eingestellt. Das reichte gerade für das Schwimmbecken und evtl. für die Brunnenbohrung. Wasseraufbereitunganlage, Umkleideräume, Liegewiese, Parkplätze, eine Wohnung für den Bademeister und ein Restaurant erforderten deutlich höhere Haushaltsansätze, so die Einschätzung des Tiefbauamtes. 300.000 bis 500.000 DM kostete damals ein Bad, je nach Ausstattung.

Anfang 1957 konnten die Eberstädter Hoffnung auf die Realisierung des Freibades schöpfen. Auf der Grundlage eines Vorentwurfes von Regierungsbaumeister a. D. Diplom-Ingenieur Ludwig Finkeissen, Darmstadt, der die Hanglage „Am Steigert“ ideal nutzte, sollte ein Bad entstehen mit einem 50-m langen und 21-m breiten Becken, Eingangs-Kassenhalle, Umkleideräumen, sanitären Anlagen und einem Verkaufsraum. An den Bau einer Bademeisterwohnung ist zu dieser Zeit noch nicht gedacht. Dafür an einen Sprungturm und einen halbrunden, auf Säulen stehenden Pavillon, durch dessen rückwärtige Glaswand die Schwimmer und Springer beobachtet werden können. Ein wenig abseits sollte ein Kinderplanschbecken entstehen. Kostenannahme: 400.000 DM. Am 08. März 1957 allerdings schilderte Finkeissen dem Bezirksverwalter seine Probleme mit den städtischen Ämtern. Die Bäderverwaltung verlange den sofortigen Bau des Bademeisterhauses. Die Kosten könnten unter Rückstellung des „Unterwasser-Restaurants“ kompensiert werden. Dem widerspricht Finkeissen – eine nachträgliche Ausführung dieses Kernstücks der Anlage sei wirtschaftlich nicht zu realisieren. Der Planer konnte sich durchsetzen. Der Magistrat stimmte seinem Bauentwurf vom 16. April 1957 zu und stellte 400.000 DM in den Haushalt ein, darin enthalten 150.000 DM Haushaltsreste aus dem Jahr 1955. Weitere Mittel sollen im Nachtrag für 1957 eingestellt werden, wobei die durch den ersten Bauabschnitt entstehenden Kosten
450.000 DM nicht überschreiten dürfen. Alle Maßnahmen, deren Kosten diesen Betrag übersteigen, sind vorläufig zurückzustellen. Folgende Maßnahmen sind vorzusehen:

  • Die Bademeisterwohnung mit 70 – 80 m² im I. Obergeschoß dieses Hauses
  • Die vorgesehene Ausklinkung einer Sprunganlage an der Nordostseite des Beckens soll entfallen, dafür ist an der Südseite eine 1 m- und eine 3 m-Sprunganlage vorzusehen
  • Später soll ein besonderes Sprungbecken mit einer 10 m hohen Sprungturm-Anlage gebaut werden
  • An der nördlichen Schmalseite soll eine Tribüne geplant, jedoch erst später gebaut werden
  • Aus Ersparnisgründen sollen zunächst die Unterwasserfenster entfallen
  • Eine Überlaufrinne „Typ Wiesbaden“ ist einzubauen
  • Die im Finkeissen-Entwurf vorgesehene Umwälzanlage soll nach eingehender nochmaliger Prüfung des Systems realisiert werden
  • Die Beckenwand ist von der Überlaufrinne bis Oberkante Beckenrand mit keramischen Platten auszukleiden.

Die Stadtverordnetenversammlung nahm am 27. Juni 1957 die sich aus dieser Planversion angenommenen Kosten in Höhe von 550.000 DM zur Kenntnis und stellte in Übereinstimmung mit dem Magistrat einige Teilmaßnahmen zurück; veranschlagt wurden 400.000 DM. Die Restsumme von 80.000 DM war für den Nachtragshaushalt angedacht.

Mit einem Schreiben vom 21. Mai 1957 an das Hochbauamt rechtfertigte Finkeissen seine Planungen. Die Sprunganlage sei nach neuesten Erkenntnissen anlässlich der Olympiade in Melbourne gestaltet. Die Bademeisterwohnung könne zurückgestellt werden, da dem Bad gegenüber eine bezugsfertige Wohnung vorhanden sei. Der durch die Sprunggrube um 2.700 cbm angewachsene Beckeninhalt sei mit der vorgesehenen Reinigungsanlage zu bewältigen. Nach mehreren weiteren Ausführungen zu Einsparungen bzw. Zurückstellung von Maßnahmen stellt Finkeissen fest: „ Eine Freibadeanlage in der hier geplanten Größe kostete in anderen Städten rund eine Million DM“. Wir erinnern uns an den Kostenrahmen!

Unter Leitung von Oberbürgermeister Dr. Ludwig Engel wurde in einer Sitzung in der Stadtbauverwaltung unter Teilnahme aller beteiligten Ämter und des Planers am 22. Mai 1957 festgelegt:

  • Das Kassen- und Bademeisterhaus wird gebaut
  • Die Wohnung soll 70 – 80 m² groß sein
  • Die Länge der Eingangshalle soll nur 25 m betragen und sie soll vorläufig nicht überdacht werden
  • Die Beckenausklinkung soll aus Sicherheitsgründen statt 4,50 m eine Länge von 9 m haben.
  • Der Bau des Sprungturms wird zunächst zurückgestellt, eine 1 m- und 3 m-Sprungbrettanlage wird ausgeführt
  • Der Bau eines besonderen Sprungbeckens entfällt
  • Die Lage einer Tribüne bleibt späteren Planungen vorbehalten
  • Die Unterwasserfenster sollen zunächst nicht eingebaut werden. Sie sollen nur dann ausgeführt werden, falls nach Fertigstellung des Bades noch Restmittel vorhanden sind
  • Die Auskleidung des Beckens mit keramischen Platten wird zurückgestellt
  • Zur Senkung der Endkosten soll das Kassen- und Bademeisterhaus vorläufig nicht ausgeführt werden
  • Die Hälfte der Inneneinrichtung der Umkleideräume wird zunächst nicht beschafft
  • Die im Entwurf vorgesehenen Parkplätze werden vorläufig nicht ausgeführt
  • Die im Entwurf vorgesehene Rutschbahn wird zunächst nicht ausgeführt
  • Das Planschbecken soll ebenso wie eine unterirdische Beregnungsanlage ausgeführt werden.

Nachdem der Magistrat der Stadt Darmstadt diesen Kompromisslösungen zugestimmt hatte, wurde der Frankfurter Firma Kaus der Realisierungsauftrag erteilt, die bei der Ausschreibung das günstigste Angebot abgegeben hatte.
Bezirksverwalter Dächert bereitete am 26. März 1957 mit Zustimmung des Oberbürgermeisters auf der Grundlage der Grundsatzbeschlüsse von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung den Ersten Spatenstich für den 01. Mai 1957 vor. Er lud alle Eberstädter Vereine zu einem Vorbereitungsgespräch ein; fast100 Vertreter nahezu aller Vereine trafen sich am 01. April im Rathaussaal, um das Programm der Feier festzulegen. Die Eberstädter Einwohner wurden eingeladen für Mittwoch, 01. Mai 1957 um 14.30 Uhr zu folgendem Programm:

06.00 Uhr Weckruf: ausgeführt vom Leonhard-Beßler-Spielmannszug
14.00 Uhr Aufstellung des Festzuges im Rathaushof, in der Ober- und der Marktstraße
14.15 Uhr Abmarsch zum Festplatzgelände unter Vorantritt des Spielmannszuges und einer Musikkapelle
14.30 Uhr Willkommensgruß durch Bezirksverwalter Fritz Dächert
Festrede: Gewerkschaftssekretär Stadtrat Georg Schäfer, Sportdezernent der Stadt Darmstadt
Freigabe der Baustelle durch Oberbaudirektor Professor Grund
Vornahme des 1. Spatenstichs durch Honoratioren der Stadt und des Stadtteils Darmstadt-Eberstadt

Das Programm dieses Volksfestes wird ausgefüllt und umrahmt von sportlichen, gesanglichen, tänzerischen und musikalischen Darbietungen der Eberstädter Vereine, auch für Kinderbelustigungen sowie Speis und Trank ist gesorgt. Sitzgelegenheiten sind vorhanden. Den Abschluss bildet die Einladung zum Maientanz im Saale „Zur Eisenbahn“. Unterschrieben war die Einladung vom Ortsausschuß Darmstadt-Eberstadt des DGB und von der Bezirksverwaltung.

Die Zugordnung hatte folgende Reihenfolge (und Programmangebote): Motorsportclub Darmstadt-Eberstadt, Sportvereinigung e. V., Arbeiter Rad- und Kraftfahrerbund „Solidarität“ (Kunstradfahren), Verein für Deutsche Schäferhunde (Vorführungen), Freiwillige Feuerwehr, Rotes Kreuz, Leonhard-Beßler-Spielmannszug (Eröffnungsmarsch), Ortsausschuss des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Alte Eberstädter Fahne, Ehrengäste (Stadträte, Stadtverordnete, Bezirksverwaltung), Touristenverein „Die Naturfreunde“ (Lied und Sprechchor zum 1. Mai), Odenwaldclub (Volkstanz), Evangelische Jugend, Zither- Mandolinen- und Handharmonikaclub (Marsch „Frisch auf“ und Ländler „Erntefest“), Gesangverein Männerquartett „Harmonie“ (Chor „Kling auf mein Lied“), Gesangverein „Germania 1894“ (Chor „Der Mai lässt hoch manch’ Herz in Freuden schlagen“), Gesangverein „Frohsinn 1842“ (Chor „An maienhellen Tagen“), Egerländer Blaskapelle (Eröffnungsmarsch und Walzer), Turnverein 1876 e. V. (Turner und Turnerinnen am Barren, Bodenturnen), Turngesellschaft 07 e. V. (Turnen am Barren), Sportvereinigung e. V. mit Fußballabteilung „Germania 1911“, Abteilung Tischtennis, Abteilung Faustball und Abteilung Leichtathletik, Boxclub Darmstadt-Eberstadt 1952 (Boxvorführungen), Stenografenverein 1905, Obst- und Gartenbauverein, Kaninchenzuchtverein, Brieftaubenzuchtverein, Geflügelzuchtverein, Verband der Kriegsbeschädigten, Sozialrentner und Hinterbliebenen, Frankensteinschule, Gutenbergschule, Ludwig-Schwamb-Schule. Über 5.000 Gäste nahmen an dem Fest teil, Bürgermeister Ernst Schröder übernahm nach seiner Begrüßungsrede den Ersten Spatenstich, ihm folgten viele der Ehrengäste und sämtliche Vorsitzende aller Eberstädter Vereine. Die Erde wurde auf einer von vier prächtigen Bauernpferden gezogenen Rolle vom Platz gebracht.

Das Projekt schien sich prächtig zu entwickeln. Bis die Eberstädter aufschreckten, weil sich über mehrere Wochen an der Baustelle nichts tat. Die beauftragte Frankfurter Firma hatte im Laufe der Verhandlungen den Voranschlag um etwa 10 Prozent erweitert, so dass dem Darmstädter Baugeschäft Dreßler und Sohn das Projekt übertragen wurde.

Im Rahmen des Kommunalpolitischen Frühschoppens anlässlich der Eberstädter Kerb am 12. August 1957 wurde angeregt, über Spenden die Baukosten für den 10 m hohen Sprungturm einschließlich aller Einrichtungen in der Größenordnung von etwa 15.000 DM aufzubringen (für jeden Zentimeter 150 DM). Diese Aktivitäten führten dazu, dass zu den veranschlagten Baukosten 15.000 DM nachbewilligt wurden und damit auch der Sprungturm realisiert werden konnte. Gleichwohl wurde gegen Ende des Jahres 1957 deutlich, dass sich die Kosten deutlich ausweiten werden. Erste Schätzungen gingen von 900.000 DM aus, also das Doppelte der veranschlagten Mittel. Am 02. Januar 1958 informierte Oberbürgermeister Dr. Engel die Presse über die Einsetzung einer Untersuchungskommission, die die Ursachen dieser horrenden Überschreitung ermitteln sollte. Planer und ausführender Architekt Finkeissen und das Hochbauamt machten sich gegenseitig Vorwürfe. Eine ursprünglich vom Hochbauamt vorgelegte Planung hätte etwa 900.000 DM gekostet und wurde schon deshalb von den städtischen Gremien verworfen. Angelehnt an das Schwimmbadprojekt in Birkenau Kreis Bergstraße mit einfachster Ausstattung schienen 500.000 DM als realistisch. Allerdings war dieses Bad auf eine Besucherzahl von 2.500 täglich dimensioniert. Für Eberstadt ging Finkeissen von 6.000 Besuchern aus. Diese Zahl wurde in der Planungsentwicklung schließlich auf 12 – 15.000 Besucher erweitert mit Kostenfolgen für die Wasseraufbereitung, Technik usw. Auch die Geländefläche von ursprünglich 14.000 m² erweiterte sich auf etwa 27.000 m² ebenso wie die Wasserfläche auf etwa 1.700 m² gegenüber dem Vorentwurf des Hochbauamtes von 1.000 m², alles Tatsachen, die die Kosten nach oben trieben. Alle Planungen Finkeissens seien vom Hochbauamt gegengezeichnet worden und es sei bedauerlich, dass die Stadtverordnetenversammlung ein Projekt befürwortet habe, dass sie offenkundig nicht im Detail kannte.

Die von der Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 30. Januar 1958 eingesetzte Untersuchungskommission verwies zunächst darauf, dass die Planung Finkeissens mit einem Z-förmigen Becken mit geschätzten Kosten von 550.000 DM in abgespeckter Version, wie bereits beschrieben, genehmigt war, gleichwohl hätten sich die aus dieser Beschlusslage ergebenden Baukosten in Höhe von 480.000 DM auch veranschlagt werden müssen und nicht, wie geschehen, nur 450.000 DM. Dann haben Magistrat und Stadtverordnetenversammlung, letztere am 24. Oktober 1957, den Sprungturm und eine Rutschbahn genehmigt. Weitere zusätzliche Einrichtungen und Erweiterungen, die sich als zweckmäßig erwiesen haben, sei es im Interesse der Benutzer, der Senkung der Betriebs- und Unterhaltungskosten, der Wahrung des Interesses des Schwimmsports und der künftigen Entwicklung des Bades, das voraussichtlich über den Rahmen eines Vorortbades hinauswachsen würde, summieren sich auf zusätzliche Kosten in Höhe von rd. 285.000 DM. Weitere Kosten wie künstlerische Beratung, Ingenieur- und Prüfungsgebühren, Nebenkosten usw. bedingen weitere 35.000 DM. Im übrigen ist die vom Magistrat mit Beschluss vom 01. Juni 1957 zurückgestellte Parkplatzanlage zu kritisieren; sie muss mit einer Kostenschätzung in Höhe von rd. 28.000 DM hergestellt werden. Die Kommission stellt fest, dass die Bauentwicklung Mehraufwendungen verursacht hat, die zwar sachlich berechtigt und auch vertretbar waren, aber im wesentlichen bis zu diesem Zeitpunkt ohne Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung in die Wege geleitet bzw. angeordnet wurden. Es sei aber nicht zu verkennen, dass die beteiligten Ämter, Magistrat und Planer unter dem Zeitdruck des Fertigstellungstermins des Bades im Sommer 1958 standen. Der Magistrat hätte allerdings „unter Mitteilungen“ den Fachausschüssen berichten müssen. „Im Hinblick auf die Dringlichkeit, mit der im Interesse der Bevölkerung das Bad erstellt werden sollte, mag aber ein solcher Verfahrensmangel für sämtliche beteiligten Stellen und Körperschaften entschuldbar erscheinen, insbesondere wenn man das Endziel der nach Ansicht der Kommission großzügigen Planung betrachtet, die ein Freibad schafft, das der gesamten Bevölkerung Freude und Erholung bereiten wird“.

Bezirksverwalter Dächert, Dipl.-Ing Finkeissen und der Vorsitzende des Verkehrsvereines Dr. Reinhold Staudt luden die Presse zu einer Informationsveranstaltung zum Baufortgang des „Bergbades Eberstadt“ am 23. Juli 1958 ein. Von der Ruhewiese hat man einen weiten Blick hin zu Frankenstein und Melibokus und zum Rhein hin nach Oppenheim. Trotz des Höhenunterschiedes von mehr als 20 Metern gibt es keine Stufen im Gelände. Bei der Gestaltung des Haupteingangs wurde besonderer Wert darauf gelegt, dass die Straßenfront verdeckt wird. Vom Eingang hat man einen direkten Blick auf das Restaurant mit seinen Unterwasserfenstern. Im Winter will man die Spielwiese als Eisbahn verwenden, das Restaurant wäre dann auch geöffnet. Das Bad soll am 15. Mai 1959 eröffnet werden. Die Kosten werden mit 750.000 DM angenommen.

Nicht lange danach gerieten die Bauarbeiten erneut ins Stocken. Die mit dem Einbau der Überlaufrinnen beauftragte Firma hatte die Arbeitskräfte zurückgezogen. Politiker und Bürger vermuteten Kompetenzgerangel zwischen Architekt und den städtischen Ämtern. Die Eberstädter Stadtverordnete Gretel Klein forderte den Magistrat auf, diese Obstruktion aufzulösen, auch auf die Gefahr hin, dass ein solcher Schritt ein finanzielles Risiko in sich berge. Erwähnenswert in diesem Zusammenhang ist die Beauftragung des Eberstädter Architekten Walter Lohmann durch den Bezirksverwalter am 15. Dezember 1958, täglich eine Kontrolle des Freibades vorzunehmen. Beschädigungen an den Eingangsanlagen, Materialdiebstähle usw. gaben dazu Anlass. Walter Lohmann setzte ab Frühjahr 1959 auch regelmäßig die Rasensprenganlage in Gang. Nach der Winterpause gingen die Bauarbeiten dann weiter. Finkeissen und das Amt für Wirtschaft und Betriebe waren sich Anfang 1959 darin einig, dass eine Eisbahn innerhalb des Badegeländes ein Fremdkörper sei, auf den verzichtet werden kann.

Ende April 1959 war das Bad weitgehend fertiggestellt. Allerdings ist eine Unterwasserscheibe bei einer Probefüllung des Beckens geplatzt. Finkeissen informierte Magistrat und Öffentlichkeit darüber, dass die eingebauten Scheiben dem Wasserdruck standhalten. Sie seien in Bezug auf die zu erwartende Beanspruchung statisch auf fünffache Sicherheit hin berechnet. Eine gutachterliche Äußerung des Lehrstuhls für Wasserbau und Hydraulik an der TH Darmstadt, Professor Detig, habe bereits vor einem Jahr ergeben, dass auch die dynamischen Beanspruchungen aus der Benutzung des Sprungturmes ohne Weiteres von den Scheiben aufgenommen werden können. Die Staatliche Materialprüfungsanstalt war gleichwohl beauftragt, noch einmal zusätzliche Messungen durchzuführen, um die theoretischen Berechnungen zu erhärten. Die Mitte Mai 1959 bestehenden Probleme mit der Dichtigkeit der Unterwasserfenster würden behoben. Ende Mai könne das Becken dann für den Badebetrieb gefüllt werden.
Der Zeitplan konnte eingehalten werden. Es wurde auch Zeit. Die Polizei hatte nämlich lange geplant, ihre damals alle zwei Jahre ausgerichteten Hessischen Polizeimeisterschaften im Schwimmen und Retten am 11. und 12. Juli 1959 im neuen Bad auszutragen. Der Magistrat genehmigte diese Veranstaltung nach Abstimmung mit allen Fachleuten; kleinere bauliche Mängel hätten keinen Einfluss auf die Durchführung der Veranstaltung. Auch wenn zahlreiche Zuschauer erwartet würden, handele es sich doch um eine „geschlossene Veranstaltung“. Die Eberstädter sollten sich jedoch nicht zu früh freuen; denn nach den Meisterschaften werde das Bad wieder geschlossen, um die Restarbeiten erledigen zu können.

Die Polizeimeisterschaften fanden wie geplant statt und waren eine gelungene Generalprobe für eine wettkampfgerechte Schwimm- und Sportanlage. 133 aktive Teilnehmer aus Wiesbaden, Mühlheim, Hofgeismar, Frankfurt, Bensheim, Friedberg, Kassel, Weilburg, Büdingen, Butzbach, Marburg und Darmstadt lieferten sich nach der Begrüßung durch Polizeirat Diekmann spannende Wettkämpfe im Brustschwimmen, Kraul, Schmetterlingsschwimmen sowie im Rettungsmehrkampf in verschiedenen Altersklassen.

Aber dann können die Eberstädter doch endlich „ihr“ Bad in Besitz nehmen. Wegen der Hitze und der Vielen, die nicht mehr warten wollten, wurde das Bad schon am 14. Juli 1959 inoffiziell eröffnet. Am Sonntag, dem 19. Juli 1959 fand dann die offizielle Eröffnung durch Stadtrechtsrat Dr. Ernst Holtzmann statt. Wie zwei Jahre zuvor beim Ersten Spatenstich war ein Festzug organisiert, an dem wieder nahezu alle Eberstädter Vereine teilnahmen, und die auch das Programm im Bad gestalteten. Anklang fand auch eine Vorführung zeitgemäßer Bademoden durch das Bekleidungshaus Henschel & Ropertz mit einem Rückblick auf Bademoden um die Jahrhundertwende. Der „Stadtreportage“ im Darmstädter Echo fiel auf, dass es mit dem Parkplatzausbau nun schnell voran gehen müsse; denn zum Verdruß vieler Anwohner hatten Besucher der Schwimmveranstaltung wild und behindernd auf den Straßen geparkt oder beim Befahren der nahen Sandwege mächtig viel Staub aufgewirbelt. Eltern mit Kinderwagen kämen nicht durch die Drehkreuze am Eingang und drüberheben geht auch nicht. Da gäbe es noch Änderungsbedarf (was später dann auch geschah).

Die von Finkeissen entwickelte Rutschbahn löste Sicherheitsbedenken aus. Der Magistrat beschloss am 12. Juni 1959 zunächst, die Anlage nicht freizugeben. Das Dezernat IV hatte dem Magistrat seine Bedenken gegen die Bahn noch einmal vorgetragen und vorgeschlagen, sie zunächst versuchsweise in Betrieb zu nehmen. Oberbürgermeister Dr. Engel bezog sich auf einen Magistratsbeschluss vom 24. Juli 1959, mit dem dieser die Freigabe erteilt hatte, nachdem Dipl.-Ing. Finkeissen diese als Sicherheitsrutschbahn bezeichnet hatte, und ordnete die notwendigen Schritte zur Vollziehung dieses Beschlusses an. Bezirksverwalter Dächert übermittelte dies noch am gleichen Abend dem aufsichtsführenden Schwimmmeister Huthmann, der die Bahn daraufhin für die Badegäste freigab. Da sich mehrere Personen beim Herunterrutschen am Kopf verletzten und in ärztliche Behandlung begeben mussten, wurde die Bahn am 29. Juli 1959 wieder gesperrt. Interessant ist der Bericht von Obermagistratsrat Schäfer, Dezernat IV, vom 30. Juli 1959. Was bezüglich der Rutschbahn zu veranlassen sei, hänge von den Unfallursachen ab. Es bestünde der Eindruck, dass die Unfälle weniger auf technische Mängel der Anlage als vielmehr auf falsches Verhalten des Publikums zurückzuführen seien. Es fiele auf, dass die verunglückten Erwachsenen ausschließlich Frauen seien. Es sei zu vermuten, dass die meisten der Verletzten die Rutsche in Rückenlage benutzt hätten. Aufgrund ihrer eigenen Ängstlichkeit und ihres eigenen Bremsens hätten sie am Rutschbahnende dann nicht mehr genügend Schwung besessen, um ein schmerzhaftes Anschlagen des Kopfes verhindern zu können. Das Hochbauamt und der Architekt sollten eine Testreihe mit Kindern und Jugendlichen durchführen, um herauszufinden, ob man „weniger elastische“ Erwachsene über 25 Jahre möglicherweise ganz von der Benutzung der Wasserrutsche ausschließen müsse. Das vorhandene Warnschild sollte entsprechend ergänzt und um den Hinweis erweitert werden, dass der Kopf nicht zurückgelegt werden dürfe.
- Na toll!

Am 06. August 1959 berichtete das Fachamt über mehrere Kinder, die sich beim Rutschen den Kopf aufgeschlagen hatten und das Wasser nicht mehr alleine verlassen konnten. Die Rutschbahn blieb gesperrt und wurde durch eine andere ersetzt.

Die Eberstädter hatten nun endlich ihr vor über zwanzig Jahren versprochenes und vertraglich fixiertes Freibad, eines der modernsten Schwimmbäder jener Zeit in Deutschland und ein Publikumsmagnet. Allein im Eröffnungsjahr kamen über 140.000 Badegäste.

Einige technische bzw. statistische Daten:

  • Baukosten: 1.060.000 DM
  • Fläche: 28.000 m²
  • Liegewiese: 18.000 m²
  • Wasserfläche: 1.460 m²
  • Beckeninhalt: 3.550 m³
  • Wassertiefe Sprungbecken 4,50 m.

1962 kam eine Diskussion darüber auf, ob das Mühltalbad sportgerecht sei. Finkeissen wies darauf hin, dass das Bad so gebaut worden sei, wie es die Stadt bestellt habe. Die Wettkampfbefähigung sei durch die Polizeimeisterschaften bewiesen worden. Die maßgebenden Vorschriften der FINA (Fédération Internationale de Natation = Dachverband aller internationalen Sportverbände für Schwimmen, Wasserspringen, Synchronschwimmen und Wasserball) und des Deutschen Schwimmverbandes sprächen von „sportgerecht“ auch bei Bädern, die als Mehrzweckbecken ausgelegt seien. Die als „meisterschaftsgerecht“ bezeichneten Bäder wären solche, die getrennte Becken aufwiesen. Dies würden Sprung- und Schwimmstars fordern, die „etwas besonderes brauchten“. Die Stadt hätte sich mit der Materie besser befassen müssen, um zu entscheiden, ob sie ein Bad will, das an einzelnen Tagen 13.000 Besucher aufnehmen kann und damit der vorbeugenden Gesundheitsvorsorge dient oder eine Anlage, die „der Ehre teilhaftig werden kann“, alle zwanzig Jahre einmal eine Deutsche Meisterschaft zu sehen. Aus heutiger Sicht und mit Rücksicht auf die kommunalen Entwicklungen im Darmstädter Bäderbau ist das Mühltalbad bedarfsgerecht realisiert worden.

An dieser Stelle sollte erwähnt werden, dass Ludwig Finkeissen weitere Frei- und Hallenbäder in Eisenberg/Pfalz, Heltersberg/Pfalz, Kirchheimbolanden und Birkenau/Hessen baute.

Wie an baulichen Großanlagen heutzutage üblich, haben sich mittlerweile auch am Mühltalbad einige technische Veränderungen und Neuerungen vollzogen. Der Austausch der ersten Rutschbahn wurde bereits angesprochen. Aber auch die zweite Rutschbahn erfüllte nicht die Erwartungen. Die Benutzer kamen mit zu hoher Geschwindigkeit ins Wasser. Das Becken war dort zu niedrig und dies führte zu Prellungen an den Füßen. Aber auch der dritten Rutschbahn blieben nur wenige Jahre, bis sie 1985 abgebaut und ins Arheilger Mühlchen verbracht wurde, wo sie noch heute steht. 1985 wurde die 61 m lange Riesenrutschbahn aus Kunststoff in Betrieb genommen. Sie war zwar schon für 1984 geplant, doch Finanzierungsprobleme verzögerten eine frühere Verwirklichung. Die Stadt hatte nämlich vor, die 200.000 DM teure Anlage über die Beteiligung der Kinder am Eintrittspreis (1 DM) zu finanzieren. Bis dahin gelangten die Kinder aus Darmstadt kostenlos ins Bad. Vertreter aller Parteien meldeten dagegen Bedenken an. Ein neuer Finanzierungsvorschlag musste her. Er wurde gefunden: Die Herstellerfirma bleibt im Besitz der Anlage. Die Benutzung kostet Geld (Eine Zehnerkarte 2 DM). Die Firma stellt den Kartenkontrolleur und übernimmt die Wartung. Nach ein paar Sommern habe die Stadt dann die Möglichkeit, das Gerät für einen Restbetrag von 1.000 DM zu kaufen und selbst zu betreiben. Nachdem 1990 die Firma Konkurs anmelden musste, und die Rutschbahn zur Konkursmasse zählte, konnte sie zu Beginn der Badesaison 1991 noch nicht in Betrieb genommen werden. Für die Stadt war klar, dass sie die Rutschbahn übernehmen will, aber nicht zu jedem Preis. Mit dem Konkursverwalter wurde die Inbetriebnahme zu den vorher üblichen Konditionen vereinbart, später die Restkaufsumme festgesetzt. Seitdem ist sie im Eigentum der Stadt Darmstadt.

Weitere Erweiterungen bzw. Verbesserungen im und am Bad seien erwähnt. 1961 wurde ein 2. Kassenhäuschen gebaut, Becken und Beckenumgang gefliest sowie Plattenwege zu den Liegewiesen angelegt (Kostenaufwand dafür rund 260.000 DM).

1979 wurden Einstiegleitern ins Becken sowie Geländer und Leitern am Sprungturm eingebaut. 1988 wurde das Kinderplanschbecken an die Filteranlage angeschlossen und modernisiert. Der bis dahin nahezu täglich notwendige Wasseraustausch entfiel.

1968 wurde die seit Jahren geforderte Beheizung des Badewassers realisiert. Die Südhessische Gas- und Wasser AG, eine städtische Tochter, realisierte nun im Auftrag der Stadt das System einer unmittelbaren Badewasserbeheizung. 1978 mahnte das Sportamt beim Hochbau- und Maschinenamt die Einstellung von Haushaltsmitteln für den Beheizer für das Jahr 1979 an. Als Rückantwort wurde festgestellt, Stadtbaurat Herbert Reißer habe die Mittelanforderung zurückgestellt, um den Bau eines Hallenbades in Eberstadt abzuwarten und eventuell eine Kombination mit Sonnenkollektoren vorzusehen. Sollten Schäden eintreten, würden Reparaturmittel bereitgestellt. Der alte Gasbrenner musste noch durchhalten bis 1993. Im Jahr 1991 hatte die Landesregierung ein „solarthermisches Bäderprogramm“ angekündigt. Die Stadt meldete das Mühltalbad an. Nach einigen bürokratischen Hindernissen war die Finanzierung für 1993 gesichert. Mit Bewilligungsbescheid vom 22. März 1993 beteiligte sich das Land mit 52.000 DM an dem 138.000 DM teuren „Absorberfeld“, 24 Kilometer in Spaghettiart ausgelegte schwarze Schläuche auf 820 m² auf dem Dach der Umkleidekabinen und der Liegewiese nahe der Mühltalstraße. Auf eine Zusatzheizung wurde bewusst verzichtet. Einsparungen durch die neue Anlage: jährliche Gaskosten in Höhe von 20.000 DM, und die jährliche Umweltbelastung verringerte sich um 130.000 Kilo Kohlendioxyd.

Im Jubiläumsjahr 2009 schließlich installierte die Stadt über dem Kinderplanschbecken ein Sonnensegel, um die Kleinsten vor Sonnenbrand zu schützen.

Nicht nur der Bau und Betrieb von Freibädern beschäftigte die Eberstädter. Wenden wir uns den Hallenbadprojekten zu. Anfang der 1970er Jahre forderte die DLRG Eberstadt, unterstützt von der Interessengemeinschaft Eberstädter Vereine und auch von den Politikern Eberstadts den Bau eines Hallenbades, um auch im Winter ein Angebot für Wasserfreunde und für die Schwimmausbildung zu haben. Das alte Hallenbad (jetzt Jugendstilbad) am Mercksplatz genügte den gestiegenen Ansprüchen längst nicht mehr. Die Stadtverwaltung arbeitete 1975 ein technisches Raumprogramm aus, allein die Standortfrage warf Probleme auf. Kontrovers diskutiert wurden die Standorte am Mühltalbad und im Eberstädter Ortskern, wo der Bebauungsplan E 33 südlich der Bezirksverwaltung Gemeinbedarfsflächen auswies. Im April 1976 schloß sich der Magistrat den Empfehlungen von Sportamt und Stadtplanungsamt an, das Hallenbad im Ortskern zu realisieren. Ein parallel laufender Betrieb von Freibad und Hallenbad im Mühltal bringe nach den Untersuchungen nicht die erwarteten Vorteile. Die Hauptbesuchergruppen Privatleute, Schulen und Vereine würden den Standort im Ortskern leicht zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen. 14.000 Personen wohnten nahe am Zentrum, das fußläufig in einer Viertelstunde erreichbar sei. Beim Mühltalstandort seien es hingegen nur 6.000 Personen. Die Kosten beider Standorte seien etwa gleich hoch. Das Bad solle ein Schwimmbecken in der wettkampfgerechten Größe von 16 2/3 auf 25 m erhalten, ergänzt um ein Lehrschwimmbecken von 8 mal 12,5 m und ein Planschbecken von 8 bis 10 m². Eine Sprungeinrichtung sei wünschenswert, wenn sie sich mit vertretbaren Kosten einrichten liesse. Ein Trimm-Dich-Raum und ein Mehrzweckraum für die Schwimmausbildung ergänzte die Planvorstellungen. Eine Cafeteria sollte der Sportstätte auch das Flair eines allgemeinen Freizeitangebotes verleihen. Bei den Beratungen in den Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung wurde der Bau eines Sprungturmes rasch verworfen; das Projekt wäre um rund eine Million DM teurer geworden.

Gegen die Standortfestlegung regte sich bald Widerspruch. Der Standort am Mühltalbad verursache deutlich geringere Kosten, das Flächenangebot sei anders als im Ortskern ausreichend; die Grundstücksverhältnisse im Ortskern könnten das Projekt auf unbestimmte Zeit vertagen. In mehreren Diskussionsveranstaltungen im Laufe des Jahres 1977 wurde insbesondere von den Vereinsvertretern der Mühltalbadstandort favorisiert; auch die Ablehnung einer Sprunganlage wurde kritisiert. Die Stadt sagte zu, letztere mitzuplanen, die Kosten gesondert auszuweisen und eine Entscheidung zurückzustellen bis geklärt sei, ob das Land eine solche Anlage auch bezuschussen würde. Auf der Grundlage dieser Diskussionen bereitete das Stadtplanungsamt ein Planungskonzept westlich des Mühltalbades vor. Im Haushalt wurden Mittel für die Ausschreibung eines Architektenwettbewerbes eingestellt.

Der am 30. März 1978 aufgestellte Architektenwettbewerb „Hallenbad in Darmstadt-Eberstadt“, ausgeschrieben für den Bereich Land Hessen, setzte enge Zeitgrenzen. Letzter Termin für die Abgabe war der 19. September 1978. Teilnahmeberechtigt waren freischaffende, angestellte oder beamtete Architekten, die im Wettbewerbsbereich seit mindestens 6 Monaten ihren Hauptwohn- oder Hauptgeschäftssitz hatten und am Tag der Auslobung berechtigt waren, die Berufsbezeichnung „Architekt“ zu tragen. Studenten waren wurden verlangt: Lageplan im Maßstab 1 : 500, sämtliche Grundrisse, Schnitte und Ansichten im Maßstab 1 : 200, ein Massenmodell im Maßstab 1 : 1.000, ein Erläuterungsbericht von maximal 2 DIN A 4 Seiten, eine Berechnung des umbauten Raumes sowie eine Berechnung der Bruttogeschossflächen und der Nutzflächen. 46.000 DM für 4 Preise und 2 Ankäufe wurden ausgelobt. Die Aufgabe: Das bestehende Freibad und das zu planende Hallenbad für Darmstadt-Eberstadt zwischen Mühltalstraße und Steigertsweg sind in Funktion und Erlebniswert als ein kombinierbares und variierendes Freizeitangebot zu vereinen. Frei- und Hallenbad sollten an der Mühltalstraße einen gemeinsamen Eingangsbereich erhalten, der auch die Haupt-, Zu- und Abfahrt zum vorhandenen und zu ergänzenden Pkw-Parkplatz im westlichen Grundstücksteil aufnahm. Weitere Vorgaben für Wegeführungen, Parkplatzstrukturen usw. schlossen sich an. Das gesamte Raumprogramm sollte sich vornehmlich am Prinzip der angemessenen Wirtschaftlichkeit in Erstellung und Betrieb der Anlage orientieren. Angemessen sei heute ein Angebot, das dem Gast mehr als nur aufbereitetes Wasser bietet. Über die funktionalen Erfordernisse hinaus sollte das Hallenbad einen Freizeitwert erhalten, der in einem variationsreichen Angebot von Sport, Kommunikation und Muße besteht. Anordnung von Becken, Qualität der Räume, attraktiver Einbezug der Cafeteria, Gestaltung der umgebenden Flächen seien wichtige Kriterien der Beurteilung.

An dem Wettbewerb beteiligten sich 37 Architekten bzw. Büros. Das Preisgericht mit den Fachpreisrichtern unter Vorsitz des Darmstädter TH-Professors Bredow war besetzt mit Ministerialrat Krause, Wiesbaden, Oberbaudirektor Kuke, Darmstadt und Dipl.-Ing. Utzmann, Frankfurt. In der Preisgerichtssitzung am 20./21. Oktober 1978 wurde der 1. Preis Klaus K. Emmler und Hansjakob Führer aus Darmstadt zuerkannt. Die weiteren Preisträger: 2. Preis Professor Ulrich Beck, Viernheim, 3. Preis Professor H. Dietz, Hanau, 4. Preis Winfried Chromik, Darmstadt, 1. Ankauf Peter Natter, Frankfurt, 2. Ankauf Detlev Unglaub und Wilhelm Horvath, Frankfurt. Für die Zuerkennung des 1. Preises sprach nach Auffassung der Jury der vorgeschlagene Standort südöstlich des Freibades, wobei eine gute Anbindung an die Mühltalstraße erreicht werde, die Entfernung zum Parkplatz aber größer sei. Die zusammenhängenden Grünflächen blieben erhalten. Durch unmittelbaren Anbau an das Freibad seien die Wechselbeziehungen in jeder Hinsicht optimal. Die innere Erschließung sei in allen Teilen gut gelöst. Für die Funktion gelte das gleiche, lediglich im Bereich der sonstigen Räume sei die Zugänglichkeit von außen (ohne eine Kasse passiert zu haben) nicht gegeben. Erstellung und Unterhaltung erscheinen unproblematisch, nur dürfte die natürliche Ausleuchtung nicht völlig ausreichend sein. Obwohl der Verfasser den Baukörper in die Landschaft einzufügen versuche, entstünden auch durch die Höhendifferenzierung innerhalb des Gebäudes zu große und unmaßstäbliche Baumassen.

Die Voraussetzungen für den Bau des gewünschten Hallenbades schienen geschaffen.
Der Wettbewerbssieger stellte seine Planungen der DLRG-Ortsgruppe Eberstadt in einer Vorstandssitzung vor. Die Bedürfnisse und Wünsche der Lebensretter waren berücksichtigt, die denkbare Anbindung durch einen Stichkanal in das Freibad, das dadurch auch im Winter mit seiner Wasserfläche einbezogen würde, wirkte attraktiv. Damals spielten die Energiekosten noch keine so maßgebliche Rolle. Gleichwohl wurden die Pläne nie realisiert. Zu dieser Zeit standen mehrere städtische Großinvestitionen an. Allein im Stadtteil Eberstadt sind zu nennen die denkmalgerechte Herstellung des Hauses der Vereine in der Oberstraße, der Bau des Ernst-Ludwig-Saales als Veranstaltungsort für bürgerschaftliche Nutzungen, sowie Planung und Bau der Hirtengrundhalle . Die Abwägung der finanziellen Möglichkeiten fiel zu Ungunsten des Hallenbades aus.

Obwohl es in der öffentlichen Diskussion immer bestritten wurde – der Bau eines kleinen Hallenbades in Eberstadt Süd III durch den Bauverein für Arbeiterwohnungen (heute Bauverein AG) dürfte die Negativentscheidung erleichtert haben. Im Wohngebiet Eberstadt Süd, Stresemannstraße 26, realisierte die Baugesellschaft 1978 ein Hallenschwimmbad mit Sauna und Solarium. Das Schwimmbecken mit 8 m mal 16 2/3 m ist für 40 bis 50 Besucher ausgelegt, Wassertiefe gleichmäßig 1,40 m. Montags und dienstags war Warmbadetag mit einer Wassertemperatur von 30 Grad, an den übrigen Tagen hatte das Wasser 28 Grad. Für Jugendliche, die nicht von Erwachsenen begleitet wurden, endete der Badebetrieb um 17.30 Uhr. Im Laufe der Zeit ergaben sich erhebliche Sanierungsnotwendigkeiten. Der Mittelaufwand dafür stand in keinem Verhältnis zu den Erträgnissen, die das Bad abwerfen konnte. Der Bauverein entschied sich zur Schließung des Bades. 2010 soll in dem inzwischen entkernten Raum eine Kinderkrippe für Kinder unter drei Jahren eingerichtet werden mit 4 Gruppen und insgesamt 48 Betreuungsplätzen.

Hallenbad. Die DLRG muss ihre Ausbildungsangebote im Winter im Nordbad abhalten. Insbesondere für die 5- und 6-jährigen Schwimmanfänger ein weiter Weg. Schon deshalb ist zu begrüßen, dass die Stadt Darmstadt das ebenfalls sanierungsbedürftige Bessunger Bad in der Ludwigshöhstraße im Jahr 2010 nach den Modernisierungsarbeiten wieder in Betrieb nehmen will. In diesem Bad haben die Eberstädter Lebensretter über viele Jahre gute Erfahrungen mit ihren Schwimmangeboten gemacht.

Bearbeitungsstand: 9.9.2009 (nach Einarbeitung der Knieß-Anregungen)

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