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Teilnahmebedingungen S/RS Kurse

  1. Anmeldeverfahren
  2. Teilnahmevoraussetzungen
  3. Teilnehmerbeitrag und Zahlungsweise
  4. Zusage/Absage von Lehrgangsplätzen
  5. Rückgabe oder Stornierung von Lehrgangsplätzen
  6. Lehrgangsänderungen
  7. Fahrtkostenzuschuss
  8. Hinweis Fotofreigabe
  9. Selbsterklärung zum Gesundheitszustand
  10. Teilnahme und Lizenzierung
  11. Teilnehmerbeitrag
  12. Kursbeginn und Veranstaltungsort

1. Anmeldeverfahren

Die Anmeldung ist nur online direkt über die Kursausschreibung möglich und nur über das Onlineverfahren wirksam. Telefonisch oder per E-Mail können keine Anmeldungen erfolgen. Die persönlichen Daten werden für die weitere Lehrgangsorganisation und allgemeine Kommunikation DLRG-intern gespeichert. Nach erfolgter Anmeldung wird eine Kopie der Anmeldung an die hinterlegte email-Adresse verschickt. Nach wenigen Tagen erhält der Anmeldende eine Anmeldebestätigung per Mail mit der Zahlungsinformation.
Von Rückfragen bezüglich eingegangener Anmeldungen bitten wir abzusehen!

2. Teilnahmevoraussetzungen

Mit der Anmeldung zu einem Kurs erklärt der Anmeldende, dass er die in der Kursausschreibung geforderten Voraussetzungen für diesen erfüllt. Die Nachweise darüber sind als Kopie zum Kurs mitzubringen. Beabsichtigt der Interessent eines bestimmten Kurses, weitere Kurse belegen zu wollen, sind die Teilnahmevoraussetzungen zu jedem dieser Kurse erneut vorzulegen. Anderweitig erworbene und anerkennungsfähige Voraussetzungen sind innerhalb der Online-Anmeldung anzugeben und deren Anerkennung zu beantragen.
Sollten die Teilnahmevoraussetzungen zum Lehrgang nicht in Kopie vorgelegt werden können, kann der Kursleiter in Abstimmung mit dem Leiter des entsprechenden Services-Bereichs verfügen, die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung an den Nachweis der Voraussetzung zu knüpfen oder/und eine Teilnahme am Kurs verwehren.
Die Nicht-Teilnahme an einem Kurs aufgrund fehlender bzw. nicht nachgewiesener Teilnahmevoraussetzungen kommt einer Rückgabe/Stornierung des Kursplatzes durch den Teilnehmer gleich und führt gem. Punkt 5 dieser AGB "Rückgabe oder Stornierung von Kursplätzen durch den Teilnehmer" zur Inrechnungstellung von Verwaltungsgebühren oder Stornokosten. Bereits gezahlte Teilnehmergebühren werden in diesem Fall verrechnet. Darüber hinaus erklärt der Anmeldende mit der Anmeldung, dass er gesundheitlich in der Lage ist, die mit diesem Kurs in engem Zusammenhang stehenden Inhalte in der Theorie und in der Praxis zu erfüllen.
Der Kursleiter bzw. die Referenten dürfen sich die in der Kursausschreibung geforderten Voraussetzungen - wie zum Beispiel die Rettungsfähigkeit eines Teilnehmers - stichprobenhaft demonstrieren lassen, sollte die Art und Weise der Übungsausführung bzw. der Übungsbeschreibung während des Kurses zu erheblichen Zweifeln an deren ordnungsgemäßer Erfüllung Anlass geben. Sollte sich der Teilnehmer einer Demonstration verweigern oder erfüllt der Teilnehmer nicht die geforderte Übung, so sind der Kursleiter oder die Referenten aus Haftungsgründen berechtigt, Teilnehmer von einzelnen Übungen oder dem gesamten Kurs auszuschließen, um Gefahr für Leib und Leben des Teilnehmers abzuwenden. Nicht erfüllte Kursteile sind auf der Teilnahmebescheinigung vom Kursleiter zu streichen oder durch Zusätze kenntlich zu machen. In diesen Fällen erfolgt weder eine Erstattung der gesamten noch von Teilen der Kursgebühr. Dies trifft auch zu, sollte der Teilnehmer auf Grund von gesundheitlichen Einschränkungen bestimmte Teile der Theorie oder der Praxis nicht absolvieren können.
Soweit zur Erreichung einer bestimmten Qualifikation konkrete Inhalte bzw. Kursumfänge vorgeschrieben sind, führen nicht wahrgenommene oder nicht erfüllte Kursteile zu einer Versagung von Lizenzen oder deren Verlängerung. Die Teilnahme ist grundsätzlich Personen vorbehalten, die das geforderte Lebensjahr vollendet haben. Die Zulassung von Teilnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann nur erfolgen, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt.

3. Teilnehmerbeitrag und Zahlungsweise

Sie erhalten nach Meldeschluss eine Lehrgangseinladung. Mit Erhalt der Lehrgangseinladung ist die Zahlung des Teilnehmerbeitrages zu leisten (bei Überweisung). Barzahlungen sind bei Lehrgangsbeginn zu entrichten.

Zahlungsmöglichkeiten: 

  1. Sie zahlen den Teilnehmerbeitrag vorab auf das Konto der DLRG Eberstadt e.V.
    Sparkasse Darmstadt
    Kto-Nr.: 4000 854
    BLZ: 508 501 50
    IBAN: DE84 5085 0150 0004 0008 54
    Mit der Überweisung sind der Name und die Lehrgangsnummer anzugeben. Ohne diese Angaben ist eine ordnungsgemäße Bearbeitung nicht möglich!
  2. Barzahlung bei Lehrgangsbeginn
  3. Zahlung auf Rechnung (nur DLRG Gliederungen und befreundete Vereine)

4. Zusage/Absage von Lehrgangsplätzen

Anmeldungen werden im Rahmen der verfügbaren Seminar-/Lehrgangsplätze in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet. Der sich anmeldende Interessent wird in die Teilnehmerliste aufgenommen oder bei bereits vollen Lehrgängen auf eine Warteliste gesetzt. Ist die Teilnehmerzahl erreicht und der Lehrgang ausgebucht, erhalten alle Personen der Warteliste eine Absage.

5. Rückgabe oder Stornierung von Lehrgangsplätzen

Tritt der Teilnehmer durch eine Erklärung in Textform vom Vertrag zurück, wird keine Gebühr berechnet, bei Rücktritt

  • bis zum Meldeschluss des Kurses
  • mit Vorlage einer amtlichen Bescheinigung bzw. eines ärztlichen Attests
  • bei Nachbesetzung des Kursplatzes durch den Veranstalter

Bei einem Rücktritt ab dem Meldeschluss bis 3 Tage vor Kursbeginn ohne Nachweis eines der oben genannten Gründe wird eine Ausfallgebühr in Höhe der kompletten Kurskosten berechnet.
Bei einem Rücktritt ab 3 Tage vor Kursbeginn oder Nichterscheinen ohne Abmeldung oder Abbruch der Aus-/Fort-/Weiterbildung wird eine Stornogebühr in Höhe der kompletten Kurskosten berechnet.
Maßgebend ist jeweils der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim DLRG Ortsgruppe Eberstadt e.V. Die Meldung eines Ersatzteilnehmers begründet nicht automatisch dessen Anspruch auf einen Kursplatz.

6. Lehrgangsänderungen

Die Veranstalter behalten sich vor Kurse abzusagen, Termine zu ändern oder den Kursort zu verlegen. Ein Anspruch auf Erstattung des Teilnehmerbeitrages kann damit nicht begründet werden. Wird kein Ausweichtermin angeboten, werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von dem im Programm angekündigten Referenten geleitet wird.

7. Fahrtkostenerstattung

Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung.

8. Hinweis Fotofreigabe

Wir weisen alle Teilnehmer darauf hin, dass während der Kurse von Ihnen Foto- und Filmaufnahmen angefertigt werden können. Diese Aufnahmen dienen der Darstellung der Kurse in den Medien. Ihre Veröffentlichung bedarf daher im Regelfall keiner zusätzlichen Einwilligung der fotografierten Personen. Die Fotografen tragen darüber hinaus dafür Sorge, dass die Persönlichkeitsrechte der fotografierten Person gewahrt bleiben. Weder von dem Fotografen noch von den auf dem Foto dargestellten Personen können Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namensnennung bei der Veröffentlichung erhoben werden.

Der DLRG Ortsgruppe Eberstadt e.V. behält sich vor, während der Kurse angefertigte Bilder und Filmaufnahmen für verbandsinterne Zwecke weiter zu verwenden. Für darüberhinausgehende Anwendungen, insbesondere kommerzieller Art, wird der DLRG Ortsgruppe Eberstadt e.V. sich im Einzelfall mit der jeweils fotografierten Person in Verbindung setzen, sofern dies im Rahmen der § 22 und § 23 KunstUrhG notwendig ist.

9. Selbsterklärung zum Gesundheitszustand

Der Teilnehmer erklärt, dass er/sie ohne gesundheitliche Einschränkungen am Kurs teilnehmen kann und verpflichtet sich, jede bekannt gewordene Änderung des Gesundheitszustandes dem Ausbilder unverzüglich mitzuteilen.

Vorerkrankungen führen nicht zum Ausschluss von Kursen, sie dienen lediglich der Information der Ausbilder, die diese ausschließlich im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit verwenden und streng vertraulich behandeln.

Bitte tragen Sie entsprechende Vorerkrankungen bzw. alles, was wir wissen sollten, im Feld Bemerkungen ein.

Merkblatt M3-002-15 Selbsterklärung zur Gesundheit

10. Teilnahme und Lizenzierung

Im Falle eines Fehlens bei Teilen des Kurses kann der Kursleiter in Abstimmung mit dem Leiter des entsprechenden Services-Bereichs nach Prüfung die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung verwehren und über eine Nicht­erstattung der Kurskosten verfügen. Die gezahlte Teilnehmergebühr wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.

11. Teilnehmerbeitrag

Im Teilnehmerbeitrag ist enthalten:

  • Seminar-/Kursteilnahme
  • Eventuelle kursbegleitende Unterlagen, sofern nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass diese erworben werden müssen
  • Teilnahme- /Lizenzierungsbescheinigung bzw. Abzeichen

12. Kursbeginn und Veranstaltungsort

Die Regelungen sind in den Einzelausschreibungen als ergänzende Hinweise fixiert oder werden mit der Einladung zum Kurs mitgeteilt. Der Veranstaltungsort ist in den Kurseinzelausschreibungen angegeben.

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

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