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Teilnahmebedingungen Veranstaltung

  1. Teilnahmeberechtigte
  2. Anmeldung
  3. Nutzung personenbezogener Daten und Datenschutz
  4. Zahlung
  5. Rücktritt
  6. Rückerstattung bei Krankheit oder Heimweh
  7. Haftung
  8. Versicherung
  9. Erkrankungen, Allergien, Medikamente
  10. Notfallsituation
  11. Regelverstöße
  12. Bild-/Tonmaterial
  13. Salvatorische Klausel

Die Teilnahmebedingungen gelten für alle Veranstaltungen (u.a. Seminare, Zeltlager, Jugendaktivitäten), die von der DLRG Ortsgruppe Eberstadt e.V. ausgeschrieben werden. Ausgenommen sind die Kurse und Lehrgänge aus dem Bereich Schwimmen und Rettungsschwimmen. -- siehe Teilnahmebedingungen Schwimmen und Rettungsschwimmen

1. Teilnahmeberechtigte

An den Veranstaltungen können die in der Ausschreibung genannten Zielgruppen teilnehmen.

2. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt gemäß Ausschreibung online oder ist mit dem vorgegebenen Formular möglich. Je Teilnehmer muss ein (online) Formular ausgefüllt werden. Mit Absendung der Anmeldung kommt ein verbindlicher Vertrag zwischen der DLRG und der/dem Teilnehmer/-in bzw. der/dem Erziehungsberechtigten zustande. Sollten die Betreuer auf etwas besonders achten müssen, sind diese Hinweise auf der Anmeldung zu vermerken. Dies gilt ebenfalls für eine weitere Ansprechperson, sofern Sie während des Zeltlagers nicht erreichbar sind. Die angegebenen Daten werden elektronisch gespeichert und verarbeitet.

3. Nutzung personenbezogener Daten und Datenschutz:

Die DLRG-Jugend erhebt, speichert, verarbeitet, nutzt und löscht personenbezogene Daten, dies steht stets im Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und weiteren gültigen Datenschutzbestimmungen. Es wurden alle nötigen technischen und organisatorischen Maßnahmen umgesetzt, um einen lückenlosen Schutz für die verarbeiteten personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Die personenbezogenen Daten werden grundsätzlich nicht ohne Zustimmung an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie online unter: eberstadt.dlrg.de

4. Zahlung

Der Teilnehmerbeitrag ist gemäß Ausschreibung zu bezahlen. Die Planung und der damit verbundene Einkauf sollen sich nicht bis kurz vor Beginn des Zeltlagers verzögern. Wir bitten deshalb um Verständnis, dass der Teilnehmerbeitrag unverzüglich nach Anmeldung auf unser Konto einzuzahlen ist.

5. Rücktritt

Der Rücktritt kann nur durch schriftliche Erklärung gegenüber der DLRG erfolgen. Der Rücktritt ist bis zum ausgeschriebenen Datum ohne Kosten verbunden. Danach sind mindestens die real entstanden Kosten zu tragen. Rücküberweisungen werden grundsätzlich nach dem Lager getätigt.

Bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung wird der Teilnehmerbeitrag einbehalten.

6. Rückerstattung bei Krankheit oder Heimweh:

Sollte ihr Kind wegen Krankheit oder Heimweh das Zeltlager früher als geplant verlassen bitten wir Sie uns dies rechtzeitig mitzuteilen. Rückerstattungen sind aus organisatorischen Gründen nicht möglich.

7. Haftung

Eine Haftung der DLRG für den Fall, dass das Camp nach erfolgter Anmeldung abgesagt werden muss, wird nicht übernommen.

8.  Versicherung

Der Teilnehmer ist im Rahmen der DLRG unfallversichert. Für den Verlust von Sachen haftet die/der Teilnehmer/-in bzw. deren/dessen Eltern. Bei Krankheitsfällen wird die Krankenversicherung der Teilnehmerin / des Teilnehmers in Anspruch genommen.

9. Erkrankungen, Allergien, Medikamente

Bei der Anmeldung ist die regelmäßige Einnahme von Medikamenten unbedingt anzugeben! (AD(H)S-Medikamente, Medikamente wie z.B. Aspirin, ASS, usw.). Es sind alle Medikamente mit Einnahmeregelung an den Verantwortlichen der DLRG-Jugend zu übergeben, der die Einnahme kontrolliert, es sei denn, bei der Anmeldung wurde bestätigt (angekreuzt), dass der Teilnehmer für die Einnahme selbst verantwortlich ist. In diesem Fall erlischt die Kontrollpflicht des Veranstalters. Alle Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Allergien und Vorerkrankungen sind auf Grund der Essenzubereitung, einem gegebenenfalls erfolgenden Insektenstich oder eines eintretenden medizinischen Notfalls anzugeben, da diese Angaben dann zwingend an einen eventuell benötigten externen Arzt weitergegeben werden müssen. Dies gilt besonders bei Allergien auf bestimmte Medikamente. Sollte der Platz auf der Anmeldung nicht ausreichen, bitten wir Sie eine gesondert angefertigte Liste zu erstellen und auf der Anmeldung auf diese zu verweisen.

10. Notfallsituation

Liegt eine Verletzung oder andere von uns festgestellte körperliche oder seelische Erkrankung/Notsituation vor oder tritt im Verlauf des Zeltlagers ein, so erteilen die Erziehungsberechtigten dem Betreuerteam der DLRG Jugend uneingeschränkt die Vollmacht, den nächstliegenden Arzt oder ein Krankenhaus aufzusuchen und diesen mit der Behandlung zu betrauen. Die Eltern werden von uns umgehend über einen eintretenden Notfall informiert. Daher ist eine Erreichbarkeit auf die Notfallnummer, bei der Anmeldung angegeben, zwingend erforderlich. Zur Absicherung und nach entsprechender Regelung liegt der OG Leonberg auch in Leonberg während der Dauer der Veranstaltung eine Teilnehmerliste mit den Notfallnummern vor.

11. Regelverstöße

Setzt sich ein/-e Teilnehmer/-in wiederholt über bestimmte Regeln hinweg oder begeht sonstige grobe Verstöße, wird sie/er in Begleitung einer Aufsichtsperson auf Kosten der Eltern nach Hause geschickt oder ist von den Eltern abzuholen.

12. Bild-/Tonmaterial

Zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit werden Bild-, Ton- und Videoaufnahmen während des Zeltlagers angefertigt, welche zur Veröffentlichung auf Webseiten und anderen Publikationen verwendet werden. Die DLRG-Jugend ist zu einer zeitlich und örtlich uneingeschränkten Nutzung, Speicherung und Verwendung der Medien berechtigt. Diese Medien werden ausschließlich von der DLRG-Jugend verwendet, hierbei werden keine kommerziellen Zwecke verfolgt.

Des Weiteren hat jeder Teilnehmer auf Anfrage die Möglichkeit, die entstandenen Bild, Ton und Videomaterialien, nach einer Vorauswahl des Jugendvorstands, zu erhalten. Dies bedeutet, dass gegebenenfalls auch Bilder, auf denen der Teilnehmer zu sehen sind/ist an Dritte weitergegeben werden, die ebenfalls an dem Zeltlager teilgenommene haben. Auf Anfrage kann dieser Fotorechtserklärung auch schriftlich widersprochen werden. In diesem Falle erfolgt eine Unkenntlichmachung des Teilnehmers durch Verpixeln.

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

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